Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Symbionet GmbH

1. Allgemeines – Geltungsbereich

  1. Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Sie gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers einschließlich etwaiger Vergaberichtlinien öffentlich-rechtlicher Körperschaften, die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
  2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
  3. Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass wir nochmals auf sie hinweisen müssen. Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben.
  4. Die hier vorliegenden AGB gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen SYMBIONET und dem Kunden. Kunden im Sinne der vorstehenden Verkaufsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Als Verbraucher anzusehen ist jede natürliche Person, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die zu einem Zweck handelt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne der vorliegenden AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Vertragsabschluss

  1. Die innerhalb des Online-Shops aufgeführten Produkte und Leistungen stellen keine SYMBIONET bindenden Angebote dar. Es handelt sich bei den Angeboten vielmehr um die Aufforderung an den Kunden, SYMBIONET ein verbindliches Angebot zu unterbreiten.
  2. Produktabbildungen sowie Zeichnungen oder Illustrationen gelten lediglich als annähernde Produktbeschreibung. Maßgebend für die Produktbeschaffenheit sind die Angaben in der Auftragsbestätigung.
  3. Der Kunde gibt durch das Absenden einer Bestellung ein verbindliches Abnahmeangebot ab. Der Bestellvorgang wird durch Anklicken des Buttons „Jetzt kaufen“ abgeschlossen. Nach Anklicken des Buttons „Jetzt kaufen“ erhält der Kunde per E-Mail eine automatische Bestelleingangsbestätigung.
  4. Technisches Angebot – Angebotsunterlagen
    • Unser manuell erstelltes Angebot ist freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt oder wir nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich erklärt haben.
    • An Abbildungen, Prospekten, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, außer SYMBIONET stimmte der Weitergabe schriftlich zu.
    • Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen und Prospekte, wie Abbildungen, Zeichnungen und Artikelbeschreibungen, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Gewichts- und Maßangaben sowie die Angaben über technische Ausstattung sind unverbindlich. Kurzfristige Änderungen und Ergänzungen bleiben insoweit vorbehalten. Angaben zur Festigkeit können nur als unverbindliche Richtwerte angesehen werden, die in eigenen Prüfungen anhand statischer Belastungsversuche ermittelt wurden.
  5. Vertragsschluss
    • Ein Vertragsschluss im Onlineshop erfolgt, sobald SYMBIONET den Kunden zur Zahlung auffordert, z. B. indem er den Kunden nach dem Klick auf „Jetzt kaufen“ zur Durchführung der Zahlung an einen entsprechenden Dienstleister weiterleitet.
    • Bei Bestellungen außerhalb des Onlineshops kommt ein Vertrag nur zustande, wenn SYMBIONET einen Auftrag schriftlich bestätigt hat oder den Auftrag ausführt. Ein Auftrag gilt erst als angenommen, wenn er von SYMBIONET schriftlich bestätigt oder wenn die Ware ausgeliefert ist. Individuelle Vertragsabreden, insbesondere bestimmte Eigenschaftszusicherungen oder Verwendungsempfehlungen für unsere Waren, Angaben über Lieferfristen, Rabatte und Boni sowie etwaige Kulanzabsprachen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung unserer Hauptverwaltung.

 3. Vertragsrecht, Sprache, Partner

  1. Für ein mit SYMBIONET gegebenenfalls zustande kommendes Vertragsverhältnis sowie für vorvertragliche Schuldverhältnisse gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Sofern der Besteller Kaufmann ist, ist Erfüllungsort, Nacherfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand Fürth. Wahlweise ist der Gerichtsstand in diesem Falle, der Sitz des Käufers
  3. Die Vertragssprache ist deutsch.

4. Hinweise zur Streitbeilegung

  1. Nach geltendem Recht sind wir verpflichtet, Verbraucher auf die Existenz der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform hinzuweisen, die Sie hier finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
  2. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und beteiligen uns daran nicht. Wir bieten unseren Kunden jedoch die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme per Mail, per Telefon oder über das Kontaktformular auf unserem Onlineshop.

5. Preise – Zahlungsbedingungen

  1. Sämtliche Preise verstehen sich in EURO und sofern der Besteller Unternehmer i.S.d. § 14 Abs. 1 BGB ist, ausschließlich der jeweils darauf zu entrichtenden Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer). Der Abzug von Skonto ist nur zulässig, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.
  2. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, sind Zahlungen im Onlineshop durch Zahlungsaufforderung innerhalb des Shops sofort zu leisten und bei allen Zahlungsaufforderungen außerhalb des Onlineshops sind Rechnungen binnen 10 Tagen ab Rechnungseingang in EURO oder in einer anderen vereinbarten Währung zu zahlen. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu berechnen.
  3. Für die Rechnungsbegleichung ist das Datum des Eingangs der Zahlung bzw. Einlösung des Schecks maßgebend. Eingehende Zahlungen werden auf die jeweils älteste Schuld angerechnet. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, fällige Rechnungsbeträge per Nachnahme einzuziehen.
  4. Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden ohne besondere Mahnung Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank, mindestens jedoch 6% p. A. berechnet. Bei Vereinbarung von Ratenzahlungen wird der gesamte Restkaufpreis sofort fällig, wenn der Käufer mit einer Zahlung um mehr als 8 Tage in Zahlungsverzug ist.
  5. Bei Zahlungsverzug und insbesondere bei gerichtlicher Beitreibung werden sämtliche noch offenen Rechnungen sofort zur Zahlung fällig. Ferner entfallen etwa bewilligte Rabatte, Boni, etc. Gleiche Rechtsfolgen treten ein, wenn über das Vermögen des Käufers ein gerichtliches Insolvenzverfahren eingeleitet wird.
  6. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ist der Besteller Unternehmer, so ist die Ausübung eines Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrechts durch den Besteller nur berechtigt, wenn die gleichen Voraussetzungen bei Gegenansprüchen erfüllt sind oder bei Mängeln der Lieferware diese Mängel festgestellt, von uns anerkannt oder wenigstens glaubhaft gemacht sind (z.B. durch schriftliche Bestätigung einer neutralen Person) und außerdem sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  7. Vorgerichtliche Kosten können wir vorbehaltlich tatsächlich entstandener höherer Kosten pauschal mit
    15,- € geltend machen. Dies gilt insbesondere für Mahnkosten, mit Ausnahme der Kosten der verzugsbegründeten Erstmahnung. Unserem Vertragspartner ist der Nachweis eines tatsächlich niedrigeren Schadens gestattet.
  8. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Wechsel und Scheckkosten gehen zu Lasten des Bestellers.
  9. Sind wir zur Vorleistung verpflichtet und werden uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, nach denen unser Zahlungsanspruch durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet ist, so können wir nach unserer Wahl entweder Sicherheit binnen einer angemessenen Frist oder Zug-um-Zug-Zahlung gegen Auslieferung verlangen. Kommt der Besteller diesem Verlangen nicht nach, so sind wir vorbehaltlich weiterer gesetzlicher Rechte berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

6. Lieferbedingungen

  1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller erforderlichen Fragen und die Einhaltung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Sofern nichts anderes vereinbart ist oder sich aus dem Vertragsverhältnis nichts anderes ergibt, ist die von uns angegebene Lieferzeit stets unverbindlich. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern die Teilleistung für den Besteller zumutbar ist.
  2. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund unvorhergesehener und nicht durch uns zu vertretende Umstände wie Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, Rohstoffbeschaffungsschwierigkeiten, behördliche Anordnungen, nicht rechtzeitige Belieferung durch unseren Lieferanten (soweit der Besteller ein Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist), führen nicht zu unserem Verzug. Eine vereinbarte Lieferfrist verlängert sich um die Dauer der Behinderung. Dauert die Behinderung länger als einen Monat, so sind wir und der Besteller nach Ablauf einer angemessenen Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Setzt uns der Besteller nach unserem Verzug eine angemessene Frist, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung stehen dem Besteller in diesem Fall nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder der fahrlässigen erheblichen Pflichtverletzung beruhte.
  4. Die Haftungsbegrenzungen gemäß Absatz 13 gelten nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde; gleiches gilt dann, wenn der Besteller wegen des von uns zu vertretenden Verzuges geltend machen kann, dass sein Interesse an der Vertragserfüllung weggefallen ist. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit uns nicht Vorsatz vorgeworfen werden kann.
  5. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
  6. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
  7. Lieferbedingungen Onlineshop: Für Aufträge, die in unserem Onlineshop erfasst werden, gelten grundsätzlich die im Shop dargestellten Lieferkosten. Der Versand der Ware erfolgt auf Gefahr des Bestellers und durch einen Verkehrsträger unserer Wahl. Alle Frachtgutsendungen, die durch einen Verkehrsträger unserer Wahl geliefert werden, werden von uns für den im Shop genannten Pauschalbetrag frei Haus abgefertigt.
  8. Lieferbedingungen für sonstige Beauftragungen: Für Aufträge, die nicht über den Onlineshop bei uns eingehen, gelten die zwischen uns und dem Vertragspartner vereinbarten Frachtpauschalen und frei Haus-Grenzen. Sollten hierzu keine Vereinbarungen getroffen sein, so erheben wir einen Pauschalbetrag für Rollgeldkosten in Höhe von 16,- €. Bei Lieferungen an abweichende als die vereinbarte Hauptadresse des Vertragspartners erheben wir, wenn keine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, Frachtkosten nach tatsächlichem Aufwand.

7. Gefahrübergang

  1. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird, gilt als Lieferklausel gegenüber Unternehmern und öffentlich-rechtlichen Körperschaften „ex works“ (Incoterms 2010).
  2. Auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.

 

8. Mängelgewährleistung

  1. Für Sachmängel bei Lieferungen an Verbraucher stehen wir nach dem Gesetz ein. Ist der Besteller nicht Kaufmann, so hat dieser offensichtliche Mängel binnen 14 Tagen nach deren Entdeckung uns gegenüber schriftlich zu rügen.
  2. Bei Verträgen mit Unternehmern stehen wir wie folgt für Sachmängel ein:
    • Die Gewährleistungsrechte (Mängelansprüche) des kaufmännischen Bestellers setzen voraus, dass dieser unverzüglich nach Erhalt der Ware diese untersucht und etwaige sichtbare Mängel unverzüglich nach der Untersuchung bzw. versteckte Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung unter spezifizierter Angabe des Mangels schriftlich gegenüber uns rügt (§ 377 HGB).
    • Mängelansprüche bestehen nicht, sofern nur unerhebliche Abweichungen von der Beschaffenheit oder nur eine unerhebliche Beeinträchtigung der Brauchbarkeit vorliegen. Bei der Bestellung von Sonderanfertigungen, Variantenprodukten und nicht am Lager geführten Artikeln ist zu beachten, dass produktionsbedingte Mengentoleranzen von ±10 % entstehen können.
    • Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind von uns – nach unserer Wahl – unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.
    • Zahlungen des Bestellers bei Mängelrügen dürfen nur in einem Umfang, der in angemessenem Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln steht, zurückbehalten werden. Diese Zahlungen dürfen auch nur zurückbehalten werden, wenn die Voraussetzungen nach Ziff. 5.6 dieser Bedingungen erfüllt sind.
    • Rügt der Besteller aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, zu Unrecht das Vorliegen eines von uns zu vertretenden Mangels, so sind wir berechtigt, die uns entstandenen angemessenen Aufwendungen für die Mangelbeseitigung oder -feststellung dem Besteller zu berechnen.
    • Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit sich die Aufwendungen durch nachträgliche Verbringung des gelieferten Gegenstandes an einen anderen Ort als den ursprünglichen Lieferort erhöhen, es sei denn, es handelt sich um eine nach dem Vertrag vorausgesetzte Verbringung. Wir sind berechtigt, den Besteller mit derartigen Mehrkosten zu belasten.
    • Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns aus Verbrauchsgüterverkauf (§§ 478, 479 BGB) sind im Hinblick auf Vereinbarungen des Bestellers mit seinen Abnehmern, die über die gesetzlichen Mängelansprüche der Abnehmer hinausgehen, insoweit ausgeschlossen.
    • Sachmängelansprüche des Bestellers verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Es gelten jedoch die gesetzlichen Verjährungsfristen für Mängelansprüche, soweit diese länger als 24 Monate sind und sich nichts Gegenteiliges aus diesen Bedingungen ergibt, so z.B. für Sachen, die für Bauwerke üblicherweise verwendet worden sind (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 b BGB), für den Rückgriffsanspruch (§ 479 Abs. 1 BGB) und für Bauten und Baumängel (§§ 634 a, 438 Abs. 1 Nr. 2 a BGB) sowie im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Mängelverursachung und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Diese Verjährungsfristen gelten auch für Mangelfolgeschäden, die unter § 437 Nr. 3 oder § 634 Nr. 4 BGB (Schadensersatz bei Mängeln) fallen. Bedarf es aufgrund eines Mangels einer Nacherfüllung, so wird die Verjährungsfrist bis zur Nacherfüllung nur gehemmt und nicht erneut in Lauf gesetzt.
    • Bevor der Besteller weitere Ansprüche oder Rechte (Rücktritt, Minderung, Schadensersatz, Aufwendungsersatz) geltend machen kann, ist uns zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben, soweit wir keine anderslautende Garantie abgegeben haben. Schlägt die Nacherfüllung trotz wenigstens zweimaligem Versuch fehl, ist die Nacherfüllung unmöglich, verweigern wir diese oder ist dem Besteller diese unzumutbar, so kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung herabsetzen (mindern).
    • Für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln gilt Ziff. 11 dieser Bedingungen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche und Rechte gegen uns oder unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels ist ausgeschlossen.
    • Die von SYMBIONET vertriebenen Produkte sollten ausschließlich von geeigneten Fachunternehmen, nicht aber von entsprechenden Laien eingebaut werden. Werden die Produkte nicht fachgerecht eingebaut und/oder verwendet, sind Ansprüche aus einer etwaigen (Hersteller-)Garantie ausgeschlossen. Eine Haftung bzw. Gewährleistung für Schäden oder Mängel, die aus einem nicht fachgerechten Einbau und/oder einer nicht fachgerechten Verwendung der verkauften Produkte resultieren, kann nicht übernommen werden.

 9. Widerrufsrecht und Folgen des Widerrufs

  1. Widerrufsrecht
    • Sie haben das Recht binnen dreißig Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt dreißig Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Symbionet GmbH, Im Grund 3, 91593 Burgbernheim, Email: kundenbetreuung@symbionet.io) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine Email) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
    • Sollten Sie uns nicht über Ihren Widerruf unterrichten und uns die Ware ohne Kommentar unfrei zurückzusenden, stellt dies keinen wirksamen Widerruf dar, so dass der Kaufvertrag seine Gültigkeit behält. Wir haben daher auch weiterhin einen Anspruch auf die Kaufpreiszahlung. Sie sind verpflichtet, die Kosten der (unfreien) Rücksendung zu tragen. Dasselbe gilt für die Versandkosten, die entstehen, wenn wir Ihnen die Ware erneut zusenden sollen.
  2. Folgen des Widerrufs
    • Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen dreißig Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
    • Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen dreißig Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von dreißig Tagen absenden.
    • Rücksendekosten für Unternehmen (juristische Personen): Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren sowohl bei paketversandfähiger als auch bei nicht paketversandfähiger Ware.
    • Rücksendekosten für Verbraucher (natürliche Personen): Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren bei paketversandfähiger Ware in voller Höhe. Bei nicht paketversandfähiger Ware lassen wir die Waren durch einen Transportdienstleister unserer Wahl abholen. Die Kosten hierfür betragen bei einem Packstück (z.B. 1 Europalette oder 1 Schienenbund) 80 EUR pauschal. Für jedes weitere Packstück erhöhen sich die Kosten um 40 EUR pauschal. Wir werden die Kosten für die Rücksendung bei Ihrer etwaigen Rückerstattung in Abzug bringen oder, für den Fall, dass die Rücksendekosten Ihren Rückerstattungsbetrag überschreiten, in voller Höhe in Abzug bringen und Ihnen den Restbetrag zu den Bedingungen in Absatz 5.2. in Rechnung stellen.
    • Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang von ihnen zurückzuführen ist.

 10. Gewerbliche Schutzrechte/Rechtsmängel

  1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind wir lediglich verpflichtet, die Lieferung im Lande des Lieferorts frei von Rechten Dritter zu erbringen.
  2. Im Falle einer von uns zu vertretenden Verletzung von Schutzrechten Dritter können wir nach unserer Wahl entweder auf unsere Kosten ein für die vereinbarte oder vorausgesetzte Nutzung ausreichendes Nutzungsrecht erlangen und gewähren oder die Liefersache so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder die Liefersache austauschen, soweit hierdurch die vereinbarte oder vorausgesetzte Nutzung des Liefergegenstandes durch den Besteller nicht beeinträchtigt wird. Ist uns dies nicht möglich oder unzumutbar, so stehen dem Besteller die gesetzlichen Ansprüche und Rechte zu. Für Ansprüche auf Schadensersatz gilt Ziff. 11.

11. Schadensersatzansprüche und Haftung aus sonstigen Gründen

  1. Die Geltendmachung von Mangelschäden aufgrund von Mängeln unserer dem Besteller geschuldeten Leistungen ist ausgeschlossen, es sei denn, wir haben die Mängel vorsätzlich, grob fahrlässig oder durch fahrlässige erhebliche Pflichtverletzung verschuldet. Die Geltendmachung von Mangelfolgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinns, aufgrund solcher Mängel ist ausgeschlossen, soweit wir den Mangel nur leicht fahrlässig oder unverschuldet verursacht haben. Dies gilt insbesondere, wenn wir eine Nacherfüllung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht durchführen können. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers aufgrund von Mängeln. Diese Haftungsbeschränkung für Mangelschäden gilt nicht für eine leicht fahrlässige Verursachung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  2. Die Geltendmachung von Schadensersatz für eine Verletzung einer etwaig von uns oder Dritten, für die wir einzustehen haben, abgegebenen Haltbarkeitsgarantie (§ 443 Abs. 2 BGB) ist ausgeschlossen, sofern wir die Verletzung nicht verschuldet haben.
  3. Ansonsten sind Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche (im Folgenden „Schadensersatzansprüche“) des Bestellers, gleich aus welchen Rechtsgründen, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Ansprüche gemäß §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, für Verletzung des Lebens, Körper- und Gesundheitsschäden, wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft (Beschaffenheitsgarantie) oder bei der fahrlässigen erheblichen Verletzung unserer Pflichten. Unsere Haftung bei Fahrlässigkeit ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt, soweit nicht eine Verletzung des Lebens, ein Körper- oder Gesundheitsschaden oder eine Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft vorliegt oder etwas anderes vereinbart wurde.
  4. Eine Änderung der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen gemäß Ziff. 11.1- 11.3 nicht verbunden.
  5. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  6. Die Verjährung der Ansprüche zwischen Lieferanten und Besteller richtet sich nach Ziff. 8.2.8 dieser Bedingungen, soweit nicht Ansprüche aus der deliktischen Produzentenhaftung (§§ 823 ff. BGB) und dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind.

12. Eigentumsvorbehalt

  1. SYMBIONET behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung vor. Sofern der Kunde Unternehmer sein sollte, behält sich SYMBIONET das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche vor.

13. Datenschutzrechtlicher Hinweis

  1. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, wie z. B. den deutschen Datenschutzbestimmungen oder der europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) verwendet.
  2. Die Mitarbeiter und Beauftragte der Symbionet sind auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet.

14. Anwendbares Recht, Salvatorische Klausel

  1. Die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien richten sich ausschließlich nach deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens (UNCITRAL/CISG).
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Die eventuell rechtsunwirksam gewordenen Bestimmungen werden im Sinne und im Geiste der restlichen Bedingungen neu formuliert und durch diese ersetzt.

Stand: MAI 2024

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